Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,20 € pro m³

Zuständig

Seit dem Jahr 2006 wird eine Grundgebühr eingehoben: Diese beträgt € 110,00 (inkl. USt). Vom 1 bis zum 50 m³ Verbrauch wird dafür keine Gebühr eingehoben. Erst ab dem 51 m³ Verbrauch werden dann die € 2,20 je m³ verrechnet. 

Wasserentnahme aus Hydranten:  € 3,08/m³ zuzüglich € 5,62/m³
(Besitzer von Schwimmbädern bzw. Pools, welche das Wasser nicht über den Wasserzähler beziehen, haben für die angelieferte Wassermenge eine Kanalbenützungsgebühr in Höhe von € 5,62 zu entrichten).

Für unbebaute Grundstücke wurde eine Bereitstellungsgebühr von € 0,12/m² beschlossen.

Die Wassergebühr wird 4-mal jährlich vorgeschrieben und zwar am 15.2, 15.5, 15.8 am 15.11.

Die Jahresabrechnung erfolgt am 15.02. aufgrund der Zählerstandsmeldung.