Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt5,62 € pro m³ Wasserverbrauch

Zuständig

Seit dem Jahr 2006 wird eine Grundgebühr eingehoben: Diese beträgt € 281,05 (inkl. USt). Vom 1 bis zum 50 m³ Verbrauch wird dafür keine Gebühr eingehoben. Erst ab dem 51 m³ Verbrauch werden dann die 5,62 je m³ verrechnet.

Für unbebaute Grundstücke wurde eine Bereitstellungsgebühr von € 0,26/m³ beschlossen.

Die Kanalbenützungsgebühr wird 4-mal jährlich vorgeschrieben und zwar am 15.02, 15.5., 15.08 und 15.11 als Akontozahlung.