Information Gebührenbremse-Zweckzuschuss

Gebührenbremse

Gebührenbremse-Zweckzuschuss

Der Marktgemeinde Niederwaldkirchen wurden mit dem Gebührenbremse-Gesetz 30.940,00 Euro überwiesen, die zur Teuerungsabgeltung an die Gebührenpflichtigen als Förderung auszuzahlen ist.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.5.2024 beschlossen, die Mittel im Betrieb der Müllbeseitigung zu verwenden. Das bedeutet, dass der ermittelte Beitrag, in der Gemeindeabgabenvorschreibung für das 3. Quartal (Fälligkeit 15.08.2024) ausgewiesen und als Gutschrift in Abzug gebracht wird. Die durchschnittliche Höhe der Müllgebührenbremse-Gutschrift für einen 80 l Mehrpersonenhaushalt beträgt 41,13 Euro.

Die genaue Berechnung der Gebührenbremse für alle Gebührenpflichtigen (mit Stichtag 1. Juni 2024) erfolgte über die Jahresmüllgebührenabrechnung 2023. Hierbei wurde die einzelnen Abgaben der Gesamtmüllabfuhrgebühr 2023 gegenübergestellt. Daraus ergibt sich ein Prozentschlüssel, der wiederum mit dem Gesamtbetrag der Gebührenbremse in der Höhe von 30.940,00 Euro multipliziert wird.

Der Bürgermeister

22.07.2024